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SG Hamburg, 23.09.2003 - S 22 KR 683/00 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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- BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R
Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung - …
Auszug aus SG Hamburg, 23.09.2003 - S 22 KR 683/00
Auf die Unfähigkeit der Krankenkasse, eine unaufschiebbare Leistung rechtzeitig zu erbringen, kann ein Kostenerstattungsanspruch nur gestützt werden, wenn es dem Versicherten nicht möglich oder nicht zuzumuten war, sich vor der Leistungsbeschaffung mit der Kasse in Verbindung zu setzen (vgl. BSG, Urteil vom 25.09.2000 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 22). - BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 34/02 R
Kostenerstattung bei selbstbeschafften Leistungen
Auszug aus SG Hamburg, 23.09.2003 - S 22 KR 683/00
Ein auf die unrechtmäßige Verweigerung der Sachleistung gestützter Erstattungsanspruch scheidet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 20.05.2003 - B 1 KR 34/02 R -, m.w.N.), der sich die erkennende Kammer anschließt, nämlich regelmäßig aus, wenn sich der Versicherte die Leistung besorgt hat, ohne die Krankenkasse einzuschalten und ihre Entscheidung abzuwarten.